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   BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10)   

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BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) (https://dejure.org/2011,18937)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) (https://dejure.org/2011,18937)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) (https://dejure.org/2011,18937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter; Vereinbarkeit einer Konzentration auf die entscheidungserheblichen Aspekte des Antragsvorbringens durch das Gericht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 152a; WBO § 23a Abs. 3
    Außerordentlicher Rechtsbehelf der Anhörungsrüge für die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter; Vereinbarkeit einer Konzentration auf die entscheidungserheblichen Aspekte des Antragsvorbringens durch das Gericht ...

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Denn der Antragsteller hat insoweit entgegen § 23a Abs. 3 WBO i.V.m. § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht hinreichend dargelegt, inwiefern eine Verletzung rechtlichen Gehörs "in entscheidungserheblicher Weise" vorliegen soll (vgl. zu diesem Erfordernis: Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 <9 B 34.08> - NVwZ 2009, 329 = juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 152a, Rn. 10).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr., vgl. z.B. Beschluss vom 13. Januar 2009, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 B 74.06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Das ergibt sich sowohl aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO als auch aus dem Zweck der Norm, eine Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Einhaltung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 74.06, <2 B 54.06> - juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395, 416 ff.).

    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Das ergibt sich sowohl aus dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO als auch aus dem Zweck der Norm, eine Selbstkontrolle der Fachgerichtsbarkeit im Hinblick auf die Einhaltung des Verfahrensgrundrechts aus Art. 103 Abs. 1 GG zu gewährleisten (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 2 B 74.06, <2 B 54.06> - juris Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395, 416 ff.).
  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 06.07.2010 - 5 B 13.10

    Anhörungsrüge; Gehörsverstoß der Vorinstanz; Gehörsverstoß wegen mangelnder

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Mit diesem Vorbringen verkennt der Antragsteller, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen (Beschluss vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 <5 B 21.09 / 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 m.w.N.) oder sogar die in einem früheren Verfahrensabschnitt ergangenen Bescheide (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006, a.a.O., Rn. 2 am Ende) - hier die Beschwerdebescheide militärischer Vorgesetzter - nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 22.04.2010 - 1 WB 4.10

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 1 WB 2.11
    Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (Beschluss vom 22. April 2010 - BVerwG 1 WB 4.10 - NZWehrr 2010, 211).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 (1 WB 86.08 ) - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6 und vom 2. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10 ) - Rn. 8).
  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 9.11

    Zuläsigkeit eines Antrags zur Verpflichtung des Bundesverteidigungsministers zur

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 116/11 -, die Beschwerdeakten der Stammdienststelle der Bundeswehr - Az: 25-05-20/09 - und des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteurs der Streitkräftebasis - Fü S/RB 25-05-11/25.09 und 3.10 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D und die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 12.10 und BVerwG 1 WB 2.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Die gegen diese Senatsentscheidung erhobene Anhörungsrüge des Antragstellers hat der Senat durch Beschluss vom 2. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 2.11 (1 WB 12.10) - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

    Der Senat entscheidet über die Anhörungsrüge in der Besetzung mit drei Berufsrichtern ohne ehrenamtliche Richter (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. April 2010 - 1 WB 4.10 (1 WB 86.08 ) - Buchholz 310 § 152a VwGO Nr. 12 Rn. 6 und vom 2. Februar 2011 - 1 WB 2.11 (1 WB 12.10 ) - Rn. 8).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 33.12

    Antrag eines Berufssoldaten auf Förderung zum Stabshauptmann bei Vorliegen einer

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A - D, und die Gerichtsakten in den Verfahren BVerwG 1 WB 9.11, BVerwG 1 WB 12.10, BVerwG 1 WB 2.11 und BVerwG 1 WNB 5.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 WD 10.11
    Mit diesem Vorbringen verkennt der frühere Soldat, dass die Anhörungsrüge nicht dazu dient, vorinstanzliche Gerichtsentscheidungen nochmals auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Beschlüsse vom 6. Juli 2010 - BVerwG 5 B 13.10 5 PKH 16.09> - juris Rn. 3 und vom 2. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 2.11 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10   

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https://dejure.org/2010,30948
BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10 (https://dejure.org/2010,30948)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2010 - 1 WB 12.10 (https://dejure.org/2010,30948)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2010 - 1 WB 12.10 (https://dejure.org/2010,30948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Benachteiligung eines Berufssoldaten in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aufgrund der Wahrnehmung eines Beschwerderechts gegen ein "gewillkürtes Verwaltungshandeln"; Anspruch auf eine angemessene dienstliche Beurteilung nach "Eignung, Befähigung ...

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung eines Berufssoldaten in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aufgrund der Wahrnehmung eines Beschwerderechts gegen ein "gewillkürtes Verwaltungshandeln"; Anspruch auf eine angemessene dienstliche Beurteilung nach "Eignung, Befähigung ...

  • rechtsportal.de

    Benachteiligung eines Berufssoldaten in der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aufgrund der Wahrnehmung eines Beschwerderechts gegen ein "gewillkürtes Verwaltungshandeln"; Anspruch auf eine angemessene dienstliche Beurteilung nach "Eignung, Befähigung ...

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.03.1976 - 1 WB 105.75
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten (oder einer Dienststelle der Bundeswehr) voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).

    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbstständig anfechtbar (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - , vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 - , vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 -).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Derartige Vorbereitungshandlungen - seien sie Überlegungen, (vorläufige) Bewertungen, Stellungnahmen, Zwischen- oder Vorentscheidungen - sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen und deshalb einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - , vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 28.09 -).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Derartige Vorbereitungshandlungen - seien sie Überlegungen, (vorläufige) Bewertungen, Stellungnahmen, Zwischen- oder Vorentscheidungen - sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen und deshalb einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - , vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 28.09 -).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Derartige Vorbereitungshandlungen - seien sie Überlegungen, (vorläufige) Bewertungen, Stellungnahmen, Zwischen- oder Vorentscheidungen - sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen und deshalb einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - , vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 - und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 28.09 -).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Ich verweise auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - 1. Wehrdienstsenat - 1 WB 48.07 vom 26.05.2009, wonach ,auch nicht für eine Übergangszeit das Fehlen der erforderlichen normativen Grundlage (hier Zentrale Dienstvorschrift 20/6) hinzunehmen ist" und ,insbesondere kein Zustand (Anm.: durch diesen Beschluss) entsteht, in dem dienstliche Beurteilungen von Soldaten entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 Soldatenlaufbahnverordnung unterbleiben müssten".
  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 4.05

    Beurteilung; Ausnahmen; Sonderbeurteilung; Zeitgrenze; Altersgrenze.

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Mit seinem Antrag, "nach Eignung, Befähigung und Leistung konkurrentenfeldgerecht, historisch vergleichbar (...) auf der Grundlage des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz und § 3 Abs. 1 Soldatengesetz dienstlich beurteilt zu werden", hat der Antragsteller nicht seinen generellen, nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 SLV in Verbindung mit der ZDv 20/6 bestehenden Rechtsanspruch auf Beurteilung (vgl. dazu Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 4.05 - Buchholz 236.110 § 2 SLV Nr. 6) geltend gemacht, sondern - abstrakt und losgelöst von einer konkreten Beurteilung - eine von ihm näher spezifizierte bestimmte Art und Weise der Durchführung der Beurteilung verlangt.
  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 47.07

    Betreuung; Ermessensentscheidung; Pflegebedürftigkeit; Pflegedienst;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbstständig anfechtbar (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - , vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 - , vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 -).
  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 34.06

    Begründungserfordernis; Beschleunigungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbstständig anfechtbar (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - , vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 - , vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 -).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 23.07

    Antragsgegenstand; Maßnahme; Mobbing.

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar; sie ist nicht isoliert bzw. selbstständig anfechtbar (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 25. März 1976 a.a.O. S. 162, vom 27. November 1990 - BVerwG 1 WB 62.90 -, vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 34.06 - , vom 27. November 2007 - BVerwG 1 WB 58.06, 64.06 - , vom 26. Februar 2008 - BVerwG 1 WB 47.07 - und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 23.07 -).
  • BVerwG, 12.11.1986 - 1 WB 127.83

    Militärischer Vorgesetzter - Rechtswidrigkeit eines Verhaltens - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 12.10
    Der Begriff der Maßnahme im Sinne dieser Vorschrift setzt dabei eine dem öffentlichen Recht zugehörige Handlung eines Vorgesetzten (oder einer Dienststelle der Bundeswehr) voraus, die im Verhältnis der Über- und Unterordnung getroffen oder erbeten wird; dabei kommt es nicht darauf an, ob sie auch auf die Herbeiführung von Rechtswirkungen abzielt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. März 1976 - BVerwG 1 WB 105.75 - BVerwGE 53, 160 und vom 12. November 1986 - BVerwG 1 WB 127.83, 97.84 - BVerwGE 83, 242 ).
  • BVerwG, 27.11.2007 - 1 WB 58.06

    Maßnahme; Beschwer; Einsatz von Sanitätssoldaten für die Lagersicherung;

  • BVerwG, 27.11.1990 - 1 WB 62.90

    Versetzung eines Soldaten auf Zeit - Geltendmachung einer persönlichen Beschwer

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